Moderne Photovoltaik Lösungen für historische Gebäude
Photovoltaik und Denkmalschutz – passen zusammen. Historische Gebäude können dank innovativer Photovoltaik-Lösungen nicht nur bewahrt, sondern auch für die Zukunft fit gemacht werden. Wir wissen aus Erfahrung, wie Denkmalschutz und Klimaschutz zusammenfinden und welche Möglichkeiten sich für nachhaltige Solarstromerzeugung bieten. Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
- Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden müssen strenge Vorgaben erfüllen.
- Wir kümmern uns für Sie um alle Behördenwege, wie Baugenehmigung und Genehmigungen vom Bundesdenkmalamt.
- Das Denkmalschutzgesetz gibt genaue Vorschriften zur Planung von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Objekten.
- Priorität des Bundesdenkmalamts hat die Erhaltung des äußeren Erscheinungsbildes und die optische Wirkung eines Gebäudes.
- Moderne Photovoltaik-Lösungen wie z. B. Indach Solaranlagen, Solarziegel und Solarfolien eignen sich exzellent für historische Bauten.
- Die Planung und Antragstellung sollte möglichst früh begonnen werden.
Inhaltsverzeichnis
Autor: Dipl.-Ing. Rudolf Raymann
100% Eigentümer der raymann kraft der sonne photovoltaikanlagen gmbh. Absolvent der Universität für Bodenkultur und der Technischen Universität Wien. Erfahrung im Bereich der Erneuerbaren Energien seit 1999. Jahrelange Erfahrung in der Dachbranche. Erster geprüfter Photovoltaiktechniker und Planer in Österreich 2006. Energieberater. Prüfer und Vortragender an der Donauuniversität. Vortragender an der Technischen Universität Wien und an der Wirtschaftsuniversität Wien, etc.
Klimaschutz und Denkmalschutz müssen kein Widerspruch sein
Denkmalschutz bedeutet, dass Gebäude, die von öffentlichem Interesse sind, in Bestand, Erscheinung und künstlerischer Wirkung erhalten werden müssen. Veränderungen an diesen Bauwerken sind daher nur erlaubt, wenn das Erscheinungsbild nicht oder möglichst wenig beeinträchtigt wird.
Bei der Installation von Solaranlagen auf Denkmälern spielt daher die Optik eine entscheidende Rolle.
Früher waren verfügbare Solarsysteme optisch auffällig oder griffen erheblich in die Bausubstanz ein und waren somit nicht im Rahmen des Denkmalschutzes umsetzbar. Heute gibt es jedoch moderne Lösungen, wie die Indach-Photovoltaik, die sich unauffällig in historische Bauwerke integrieren lassen. Damit sind Photovoltaikanlagen und Denkmalschutz längst keine Gegensätze mehr, sondern miteinander synergetisch vereinbar.
Denkmalgeschützte Gebäude bieten Potenzial zur nachhaltigen Stromerzeugung
In Österreich gibt es etwa 350.000 Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen.[1] Das sind beachtliche Flächen, die zur Erzeugung von grünem Strom genutzt werden können.
Photovoltaik auf denkmalgeschützten Objekten: Voraussetzungen für die Genehmigung in Österreich
In Österreich unterliegt die Installation von Solaranlagen auf Denkmälern und historischen Bauten strengen gesetzlichen Vorgaben. Grundsätzlich bedarf jede Veränderung an einem denkmalgeschützten Objekt der Genehmigung des Bundesdenkmalamtes gemäß §5 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz. Dies gilt auch für die Anbringung einer Photovoltaik- bzw. Solaranlage, da diese potenziell die optische Wirkung eines Gebäudes verändern können.
Zudem müssen Sie die Bau- und Photovoltaikvorgaben der jeweiligen Bundesländer erfüllen.
Das oberste Ziel: Der Erhalt des äußeren Erscheinungsbilds
Ein wesentliches Kriterium für die Genehmigung der PV-Anlage ist der Erhalt des äußeren Erscheinungsbildes. Photovoltaikanlagen dürfen das historische Erscheinungsbild eines Gebäudes nicht beeinträchtigen. Daher werden Genehmigungen vom Bundesdenkmalamt nur erteilt, wenn garantiert ist, dass die Solaranlage entweder optisch unauffällig montiert oder harmonisch in die Dachstruktur integriert wird.
Planung und Genehmigung vom Bundesdenkmalamt
In der Regel wird Ihr Vorhaben von der zuständigen Baudenkmalpflege gemeinsam mit Ihnen – oder dem Photovoltaik-Unternehmen – vor Ort geprüft. Ziel dieser Besichtigung ist es, eine Lösung für die Installation der Photovoltaikanlage am historischen Gebäude zu finden, die dem Denkmalschutzgesetz und auch den örtlichen Gegebenheiten entspricht.
Wir raten: Beginnen Sie möglichst frühzeitig, die Abstimmung mit dem Bundesdenkmalamt und den lokalen Behörden zu suchen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Wir informieren Sie ausführlich zum Denkmalschutzgesetz bezogen auf Solaranlagen und Photovoltaik und begleiten Sie bei allen notwendigen Behördenwegen. Als Photovoltaik-Experte haben wir eine Vielzahl von Photovoltaikanlagen auf historischen Gebäuden der Wiener Innenstadt errichtet – Wir wissen also, wie es geht.
Gestaltung von PV-Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden
Ob eine PV-Anlage auf einem Gebäude, das unter Denkmalschutz steht, installiert werden kann, wird immer als Einzelfall betrachtet und individuell entschieden.
Die Vorgaben zu Fläche bzw. Größe, Stromverbrauch, Leistung, Leitungsführung, Brandschutz, Statik und Wartung der Solaranlage können sich je nach Gebäude, Bundesland und individuellen Wünschen unterscheiden.
Besonderes Augenmerk bei Photovoltaik auf Gebäuden unter Denkmalschutz wird auf die optische Gestaltung der Anlage gelegt. Das Bundesdenkmalamt gibt folgende Gestaltungsziele für die Planung von Solaranlagen vor: [2]
- Standort: Ausgewählt werden sollte ein Standort, der die Erscheinung und optische Wirkung des Denkmals nicht oder unwesentlich beeinträchtigt. Oftmals eignet sich ein Nebengebäude oder sonstige Flächen besser als das Hauptgebäude.
- Materialeigenschaften: Bei der Installation einer Solaranlage auf einem Gebäude unter Denkmalschutz sollten die Module sorgfältig an die bestehende Dachlandschaft angepasst werden. Das oberste Ziel ist, die Bausubstanz und das optische Erscheinungsbild des Gebäudes so wenig wie möglich zu beeinträchtigen.
- Montageart: Die Montage der Solaranlage sollte möglichst wenig in die vorhandene Bausubstanz eingreifen. Bei Neueindeckung des Dachs sind integrierte Photovoltaiksysteme (Indach-Photovoltaik) zu bevorzugen. Bei Flachdächern sind nur aufgeständerte Anlagen möglich.
Photovoltaik-Lösungen auf denkmalgeschützten Objekten
Photovoltaik-Technologien können strenge ästhetische und bauliche Anforderungen erfüllen. Folgende Photovoltaik-Lösungen im Rahmen des Denkmalschutzes sind möglich:
- Indach-Photovoltaik: Diese Lösung integriert die Module direkt in das Dach, wodurch die Optik des Gebäudes weniger beeinträchtigt wird. Sie ersetzt teilweise die Dacheindeckung und ist somit eine elegante Lösung für historische Bauten.
- Solarziegel: Solarmodule, die wie herkömmliche Dachziegel aussehen, bieten eine unauffällige Möglichkeit, Strom zu erzeugen, ohne das Erscheinungsbild des Daches stark zu verändern.
- Flexible Dünnschichtmodule: Diese leichten Module können auf unauffällige Weise auf verschiedenen Oberflächen integriert werden und passen sich an unregelmäßige Dachformen an.
- Solarfolien: Dünne, flexible Solarfolien können direkt auf bestehende Dachmaterialien aufgebracht werden. Sie sind besonders für Gebäude mit komplexen Dach- und Fassadenstrukturen geeignet.
- Glas-Glas-Module: Diese Module haben keine sichtbaren Metallrahmen und können transparent oder semitransparent hergestellt werden. Sie eignen sich gut für Gebäude, bei denen eine möglichst unauffällige Integration in Fenster oder Glasflächen notwendig ist.
- Schattentolerante Systeme: Da denkmalgeschützte Gebäude teilweise im Schatten liegen können, gibt es spezielle Photovoltaiksysteme, die auch bei partieller Verschattung effizient arbeiten.
- Fassadenintegrierte Photovoltaik: Hierbei werden die Solarmodule in die Fassade integriert. Diese Lösung kann vor allem bei Objekten unter Denkmalschutz in Betracht gezogen werden, wenn eine Dachinstallation nicht möglich ist.
- Freistehende Solaranlagen: Falls eine Integration in das Dach oder die Fassade nicht infrage kommt, können freistehende PV-Anlagen in der Nähe des Gebäudes errichtet werden, ohne die Struktur oder das Erscheinungsbild des historischen Baus zu verändern.