Photovoltaik und Denkmalschutz in Österreich

Moderne Photovoltaik Lösungen für historische Gebäude

Photovoltaik und Denkmalschutz – passen zusammen. Historische Gebäude können dank innovativer Photovoltaik-Lösungen nicht nur bewahrt, sondern auch für die Zukunft fit gemacht werden. Wir wissen aus Erfahrung, wie Denkmalschutz und Klimaschutz zusammenfinden und welche Möglichkeiten sich für nachhaltige Solarstromerzeugung bieten. Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

Inhaltsverzeichnis

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Autor: Dipl.-Ing. Rudolf Raymann

100% Eigentümer der raymann kraft der sonne photovoltaikanlagen gmbh. Absolvent der Universität für Bodenkultur und der Technischen Universität Wien. Erfahrung im Bereich der Erneuerbaren Energien seit 1999. Jahrelange Erfahrung in der Dachbranche. Erster geprüfter Photovoltaiktechniker und Planer in Österreich 2006. Energieberater. Prüfer und Vortragender an der Donauuniversität. Vortragender an der Technischen Universität Wien und an der Wirtschaftsuniversität Wien, etc.

Klimaschutz und Denkmalschutz müssen kein Widerspruch sein

Denkmalschutz bedeutet, dass Gebäude, die von öffentlichem Interesse sind, in Bestand, Erscheinung und künstlerischer Wirkung erhalten werden müssen. Veränderungen an diesen Bauwerken sind daher nur erlaubt, wenn das Erscheinungsbild nicht oder möglichst wenig beeinträchtigt wird.

Bei der Installation von Solaranlagen auf Denkmälern spielt daher die Optik eine entscheidende Rolle. 

Früher waren verfügbare Solarsysteme optisch auffällig oder griffen erheblich in die Bausubstanz ein und waren somit nicht im Rahmen des Denkmalschutzes umsetzbar. Heute gibt es jedoch moderne Lösungen, wie die Indach-Photovoltaik, die sich unauffällig in historische Bauwerke integrieren lassen. Damit sind Photovoltaikanlagen und Denkmalschutz längst keine Gegensätze mehr, sondern miteinander synergetisch vereinbar.

Denkmalgeschützte Gebäude bieten Potenzial zur nachhaltigen Stromerzeugung

In Österreich gibt es etwa 350.000 Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen.[1]  Das sind beachtliche Flächen, die zur Erzeugung von grünem Strom genutzt werden können.

Photovoltaik auf denkmalgeschützten Objekten: Voraussetzungen für die Genehmigung in Österreich

In Österreich unterliegt die Installation von Solaranlagen auf Denkmälern und historischen Bauten strengen gesetzlichen Vorgaben. Grundsätzlich bedarf jede Veränderung an einem denkmalgeschützten Objekt der Genehmigung des Bundesdenkmalamtes gemäß §5 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz. Dies gilt auch für die Anbringung einer Photovoltaik- bzw. Solaranlage, da diese potenziell die optische Wirkung eines Gebäudes verändern können.

Zudem müssen Sie die Bau- und Photovoltaikvorgaben der jeweiligen Bundesländer erfüllen.

Das oberste Ziel: Der Erhalt des äußeren Erscheinungsbilds

Ein wesentliches Kriterium für die Genehmigung der PV-Anlage ist der Erhalt des äußeren Erscheinungsbildes. Photovoltaikanlagen dürfen das historische Erscheinungsbild eines Gebäudes nicht beeinträchtigen. Daher werden Genehmigungen vom Bundesdenkmalamt nur erteilt, wenn garantiert ist, dass die Solaranlage entweder optisch unauffällig montiert oder harmonisch in die Dachstruktur integriert wird.

Planung und Genehmigung vom Bundesdenkmalamt

In der Regel wird Ihr Vorhaben von der zuständigen Baudenkmalpflege gemeinsam mit Ihnen – oder dem Photovoltaik-Unternehmen – vor Ort geprüft. Ziel dieser Besichtigung ist es, eine Lösung für die Installation der Photovoltaikanlage am historischen Gebäude zu finden, die dem Denkmalschutzgesetz und auch den örtlichen Gegebenheiten entspricht.

Wir raten: Beginnen Sie möglichst frühzeitig, die Abstimmung mit dem Bundesdenkmalamt und den lokalen Behörden zu suchen, um Verzögerungen zu vermeiden.

Wir informieren Sie ausführlich zum Denkmalschutzgesetz bezogen auf Solaranlagen und Photovoltaik und begleiten Sie bei allen notwendigen Behördenwegen. Als Photovoltaik-Experte haben wir eine Vielzahl von Photovoltaikanlagen auf historischen Gebäuden der Wiener Innenstadt errichtet – Wir wissen also, wie es geht. 

Gestaltung von PV-Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden

Ob eine PV-Anlage auf einem Gebäude, das unter Denkmalschutz steht, installiert werden kann, wird immer als Einzelfall betrachtet und individuell entschieden. 

Die Vorgaben zu Fläche bzw. Größe, Stromverbrauch, Leistung, Leitungsführung, Brandschutz, Statik und Wartung der Solaranlage können sich je nach Gebäude, Bundesland und individuellen Wünschen unterscheiden. 

Besonderes Augenmerk bei Photovoltaik auf Gebäuden unter Denkmalschutz wird auf die  optische Gestaltung der Anlage gelegt. Das Bundesdenkmalamt gibt folgende Gestaltungsziele für die Planung von Solaranlagen vor: [2]

Photovoltaik-Lösungen auf denkmalgeschützten Objekten

Photovoltaik-Technologien können strenge ästhetische und bauliche Anforderungen erfüllen. Folgende Photovoltaik-Lösungen im Rahmen des Denkmalschutzes sind möglich:

Fazit: Der Aufwand zahlt sich aus

Die Installation von Photovoltaik auf denkmalgeschützten Gebäuden erfordert sorgfältige Planung und behördliche Abstimmungen. Notwendig sind eine Genehmigung des Denkmalschutzamts und ggf. eine Baugenehmigung des jeweiligen Bundeslands. Das äußere Erscheinungsbild des Objekts darf nicht beeinträchtigt werden. Deshalb sind moderne Technologien wie Indach-Photovoltaik oder Solarziegel zu bevorzugen. Der behördliche Aufwand lohnt sich, da diese Lösungen das kulturelle Erbe bewahren und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Als Photovoltaik-Experten unterstützen wir Sie gerne mit unserer Erfahrung auf dem Weg zur Umsetzung Ihrer Photovoltaikanlage – auch auf denkmalgeschützten Gebäuden.
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